Clouds in der Schule rechtskonform nutzenJörg Steinemann
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Zusammenfassungen
Die Schulleiterin einer Grundschule
zeigte mir als Medienpädagogischem
Berater, wie das Kollegium die individuellen Lernentwicklungsberichte
der Schülerinnen und Schüler erstellt: Es
wird für jedes Kind eine Word-Datei
auf Dropbox gespeichert.
So kann n jeder Kollege und jede
Kolleg in jederzeit den Bericht
öffnen und ergänzen. Das Kollegium
sei begeistert vom Komfort
und der Einfachheit dieser Lösung.
Ob denn diese praktische
Lösung nicht für alle Grundschulen
im Landkreis verwendet werden
könne? Meinem Einwand,
ob dieses Vorgehen denn überhaupt
datenschutzkonform sei,
begegnete die Schulleiterin mit
Unverständnis. Doch wie sieht
hier die rechtliche Situation
überhaupt aus?
Von Jörg Steinemann im Journal Clouds (2017) im Text Clouds in der Schule rechtskonform nutzen
Bemerkungen

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