/ en / Traditional / help

Beats Biblionetz - Begriffe

strafbewehrte Unterlassungserklärung

Diese Seite wurde seit 14 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert. Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.

iconSynonyme

strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungserklärung, strafbewehrte

iconDefinitionen

Erklärt ein anständiger Schweizer, dass er etwas nicht mehr tue, so hat es damit bei uns sein Bewenden: Wir trauen einander und halten die schriftliche Erklärung, sogar die eines Medienunternehmens, für ausreichend. Würde gegen eine (schriftliche) Unterlassungsverpflichtung verstossen, hätte kein Richter hierzulande Mühe, einen Vertragsbruch bzw. eine Rechtsverletzung anzunehmen. Nicht so in unserem nördlichen Nachbarland, in dem das eigene Wort allein nichts gilt: Die Unterlassungserklärung wird nur dann als wirksame Beseitigung der (unterstellten!) Wiederholungsgefahr betrachtet, wenn sie "strafbewehrt" ist, die einfache Unterlassungserklärung ist nichts wert. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung muss sich der bussfertige Übeltäter also zur Zahlung einer Konventionalstrafe verpflichten - sonst ist man nicht verpflichtet, ihm zu glauben, und seine Unterlassungsverpflichtung in den Augen eines Richters (und der Anwälte des Verletzten) unwirksam.
Von Matthias Schwaibold im Text Teutonische Gebührenschinderei (2009)

iconErwähnungen  Dies ist eine nach Erscheinungsjahr geordnete Liste aller im Biblionetz vorhandenen Werke, die das ausgewählte Thema behandeln.

iconAnderswo suchen  Auch im Biblionetz finden Sie nicht alles. Aus diesem Grund bietet das Biblionetz bereits ausgefüllte Suchformulare für verschiedene Suchdienste an. Biblionetztreffer werden dabei ausgeschlossen.

iconBiblionetz-History Dies ist eine graphische Darstellung, wann wie viele Verweise von und zu diesem Objekt ins Biblionetz eingetragen wurden und wie oft die Seite abgerufen wurde.