/ en / Traditional / help

Beats Biblionetz - Begriffe

Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)

Diese Seite wurde seit 5 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert. Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.

iconSynonyme

Orte mit empfindlicher Nutzung, OMEN

iconDefinitionen

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender StrahlungAls Orte mit empfindlicher Nutzung gelten:
  • a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten;
  • b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
  • c. diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.
im Buch Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1999)

iconBemerkungen

Die strengeren Schweizer Anlagegrenzwerte für sensiblere Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), also Orte, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen und Kindergärten, Altersheime, Spitäler, aber auch Kinderspielplätze etc.), wurden gegenüber dem IGW nochmals um den Faktor 10 herabgesetzt und liegen somit bei ca. 5 V/m.
Von R. Berz im Text Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (2004)
Mobilfunk- und WLL-BasisstationenZu den "Räumen in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten" gehören beispielsweise
  • Wohnräume
  • Schulräume und Kindergärten
  • Spitäler, Alters- und Pflegeheime
  • Ständige Arbeitsplätze. Als ständiger Arbeitsplatz gilt gemäss Definition des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2 ½ Tagen pro Woche durch einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin oder auch durch mehrere Personen nacheinander besetzt ist. Dieser Arbeitsbereich kann auf einen kleinen Raumbereich begrenzt sein oder sich über den ganzen Raum erstrecken.
Den raumplanungsrechtlich festgesetzten Kinderspielplätzen gleichzustellen sind Pausenplätze von Schulhäusern.
Unüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, werden so behandelt, als wären die Gebäude bereits errichtet. Besteht noch keine Planung, so gilt das gesamte baurechtlich zulässige Volumen als OMEN. Im Situationsplan soll für solche Grundstücke die Baulinie bzw. der Grenzabstand eingezeichnet und die nach Zonenplan und Baureglement maximal zulässige Gebäudehöhe vermerkt werden.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (2002)

iconVerwandte Objeke

icon
Verwandte Begriffe
(co-word occurance)
Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.3), Anlagegrenzwert (für NIS)(0.28), DECT-Telefone(0.13), Nichtionisierende Strahlung (NIS)(0.09), Elektrosmog(0.03)

iconHäufig co-zitierte Personen

iconStatistisches Begriffsnetz  Dies ist eine graphische Darstellung derjenigen Begriffe, die häufig gleichzeitig mit dem Hauptbegriff erwähnt werden (Cozitation).

iconZitationsgraph

Diese Grafik ist nur im SVG-Format verfügbar. Dieses Format wird vom verwendeteten Browser offenbar nicht unterstützt.

Diese Grafik fensterfüllend anzeigen (SVG)

iconZeitleiste

icon12 Erwähnungen  Dies ist eine nach Erscheinungsjahr geordnete Liste aller im Biblionetz vorhandenen Werke, die das ausgewählte Thema behandeln.

iconAnderswo suchen  Auch im Biblionetz finden Sie nicht alles. Aus diesem Grund bietet das Biblionetz bereits ausgefüllte Suchformulare für verschiedene Suchdienste an. Biblionetztreffer werden dabei ausgeschlossen.

iconBiblionetz-History Dies ist eine graphische Darstellung, wann wie viele Verweise von und zu diesem Objekt ins Biblionetz eingetragen wurden und wie oft die Seite abgerufen wurde.