Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften gemäß § 2 Absatz 2 VO-DV I/§ 2 Absatz 4 VO-DV II
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Zusammenfassungen
Diese Erklärung sorgt dafür, dass Sie rechtssicher mit den Daten Ihrer Schülerinnen
und Schülern auf Ihren privaten Endgeräten arbeiten können. Sofern Sie die
hier aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Daten einhalten, ist eine Haftung
für Sie ausgeschlossen.
Zur Verarbeitung von dienstlichen Daten auf privaten Endgeräten der Lehrkräfte
ist eine Verpflichtungserklärung durch die Lehrkraft erforderlich. Die Genehmigung
wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erteilt.
Hinweise zum Ausfüllen finden Sie in der „Handreichung zur Genehmigung für
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten“, die
die Medienberatung NRW in ihrem Internetangebot zur Verfügung stellt.
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Text einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.