Submissionswesen
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Synonyme
Submissionswesen, Submissionsverordnung
Bemerkungen
Da die kantonalen Gesetze in die Regelungskompetenz jedes einzelnen Kantons fallen, hatte lange Zeit jeder Kanton ein von einer eigenen Regulierungslogik geprägten kantonale Beschaffungsgesetze, was zu einem «Flickwerk» an 26 verschiedenen kantonalen Gesetzen (und einem föderalen Gesetz für die Bundesebene) führte. Seit 2019 gibt die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) hierfür den Rahmen vor. Das IVöB ist ein Konkordat, dem die Kantone auf freiwilliger Basis beitreten können. Diejenigen Kantone, die sich für einem Beitritt entscheiden, haben das IVöB in den kantonalen Beschaffungsgesetzen zu übernehmen. Aktuell sind sieben Kantone der IVöB beigetreten, 14 weitere befinden sich im Beitrittsverfahren. Inhaltlich sind das IVöB und das BöB seit der Revision 2019 weitgehend deckungsgleich.
Von Rika Koch im Text Öffentliche Beschaffungen im Bildungssektor (2023) Verwandte Objeke
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4 Erwähnungen
- Tipps für die Hardwarebeschaffung - Fassung 2001 (Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Peter Bucher, Urs Ingold) (1999)
- SchoolNetGuide Infrastruktur - SchoolNetGuide 2 (IBM, Swisscom, Zeix AG) (2002)
- Empfehlung zur ICT-Infrastruktur (Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Marcel Gübeli, Hansueli Schiller) (2004)
- Öffentliche Beschaffungen im Bildungssektor - Studie im Auftrag der Fachagentur Educa zur Verortung der (IKT-) Beschaffungen von Schulen nach dem revidierten öffentlichen Beschaffungsrecht (Rika Koch) (2023)