/ en / Traditional / help

Beats Biblionetz - Begriffe

Digital Markets Act (DMA)

iconSynonyme

Digital Markets Act, DMA

iconDefinitionen

Grob gesagt soll der DMA [...] Plattformen dazu zwingen, sich zu öffnen und nicht die eigenen Produkte zu bevorzugen. Google etwa müsste zulassen, dass sich seine Dienste unter Android durch solche des Mitbewerbs vom Nutzer problemlos ersetzen lassen. Facebook müsste seinen Messengern Schnittstellen zu denen der Konkurrenz verpassen. Amazon müsste Marketplace-Händler dieselben Bedingungen anbieten, die sich der Konzern zur Darstellung der eigenen Produkte einräumt.
Von Holger Bleich im Text Der ganz große Aufschlag (2021)
Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Verordnung (EU-VO 2022/1925) der Europäischen Union, die im deutschen offiziell „Gesetz über digitale Märkte“ genannt wird. Er gilt unmittelbar in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Ziel des Gesetzes ist es, die Marktmacht großer Onlineplattformen einzuhegen. Aus Sicht der EU-Kommission geht es um dominierende, teils böswillig agierende Konzerne, die danach trachten, Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher zu unterminieren. Diese Akteure nennt der DMA „Torwächter“ (Gatekeeper).
Mit dem DMA vollzieht die EU einen Paradigmenwechsel: Musste sie bislang jeden Missbrauch von Marktmacht mühsam im Nachhinein feststellen und sanktionieren („ex post“), existieren nun konkrete Regeln und Verbote, die klare Leitplanken setzen („ex ante“). Kartellverfahren gegen Amazon und Google dauerten beispielsweise Jahre. War der Verstoß schließlich festgestellt, hatten sich die Probleme längst verlagert.
Den Entwurf zum DMA hatte die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgestellt. Im Juli 2022 wurde das Gesetz im EU-Parlament verabschiedet, im Oktober 2022 trat es mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Im Mai 2023 wurden die ersten DMA-Vorschriften wirksam. Ab dem 6. März 2024 gilt der DMA für 22 benannte marktbeherrschende Dienste
Von Holger Bleich im Text Digital Markets Act (2024)

iconBemerkungen

Der DMA bezweckt unter anderem, die Anfechtbarkeit von gefestigten Marktmachtpositionen zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen, den Wettbewerb auf der Plattform zu schützen, auf der der Gatekeeper vertikal integriert ist, und die Übertragung bestehender Vorteile auf andere Märkte zu verhindern, um eine kontinuierliche Ausweitung der Plattform-Ökosysteme zu vermeiden.
Von Ursula Sury im Text Zwei neue Regelwerke: DSA und DMA (2023)
Mit dem DMA geht ein Paradigmenwechsel einher. Die Kommission führt damit eine sogenannte Ex-ante-Regulierung ein. Konnte sie bislang nur im Nachhinein Geschäftspraktiken von Großkonzernen wie Google und Amazon sanktionieren, steht nun permanente Beobachtung von „Gatekeepern“ an. Konkret genannt sind Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste. Damit geht es nicht nur um die GAFA, sondern auch um Oligopole in anderen Bereichen, etwa um Airbnb und Booking.com bei der Übernachtungsvermittlung.
Von Holger Bleich im Text Der ganz große Aufschlag (2021)

iconVerwandte Objeke

icon
Verwandte Begriffe
(co-word occurance)
Digital Services Act (DSA)(0.18), Mastodon(0.03)

iconStatistisches Begriffsnetz  Dies ist eine graphische Darstellung derjenigen Begriffe, die häufig gleichzeitig mit dem Hauptbegriff erwähnt werden (Cozitation).

iconZitationsgraph

Diese Grafik ist nur im SVG-Format verfügbar. Dieses Format wird vom verwendeteten Browser offenbar nicht unterstützt.

Diese Grafik fensterfüllend anzeigen (SVG)

iconErwähnungen  Dies ist eine nach Erscheinungsjahr geordnete Liste aller im Biblionetz vorhandenen Werke, die das ausgewählte Thema behandeln.

iconAnderswo suchen  Auch im Biblionetz finden Sie nicht alles. Aus diesem Grund bietet das Biblionetz bereits ausgefüllte Suchformulare für verschiedene Suchdienste an. Biblionetztreffer werden dabei ausgeschlossen.

iconBiblionetz-History Dies ist eine graphische Darstellung, wann wie viele Verweise von und zu diesem Objekt ins Biblionetz eingetragen wurden und wie oft die Seite abgerufen wurde.