ENpS 6: Welche Administrationsrechte haben die Studierenden auf dem Notebook?
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Bemerkungen
Für diese Frage wird sich zu Beginn höchstens der Systemadministrator interessieren. Die Antwort kann aber einen grossen Einfluss auf den Supportaufwand haben.
Von Beat Döbeli Honegger, Rolf Stähli in der Broschüre Empfehlungen zur Planung und Umsetzung eines Ein-Notebook-pro-Studentin Programms (2001) Die Anzahl und Vielfalt der von den Studierenden genutzten Anwendungen ließ keine Vorinstallation aller in Frage kommenden Programme zu. Zudem steigt mit der Anzahl der aufgespielten Anwendungen die Gefahr gegenseitiger Störungen. Um die Wartung zu vereinfachen und die Kosten zu minimieren, wurde nur eine Grundausstattung an frei verfügbarer Software aufgespielt. Die vollen Zugriffsrechte erlaubten den Studierpnden eine individuelle und arbeitsspezifische Zusammenstellung der Programme.
im Buch Projektbericht 'learning to learn' (2004) auf Seite 16Mit den Administrator-Rechten übernahmen die Studierenden die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit ihres Geräts. Dieser eigenverantwortliche Umgang reduzierte den Betreuungs- und Wartungsaufwand und entlastete damit die im Forschungsprojekt beschäftigten Mitarbeiter. Selbstständiges Installieren und Deinstallieren von Anwendungen sowie das Konfigurieren der Geräte schulte darüber hinaus die Studierenden im Umgang mit Hard- und Software. Sie lernten die Folgen ihrer Handlungen kennen und selbst abzuschätzen. Direkt von den Auswirkungen betroffen mussten sie auftretende Probleme zunächst eigenständig lösen.
Von Katja Benfer, Dieter Hennicken, Cyrus Zahiri im Buch Projektbericht 'learning to learn' (2004) auf Seite 16Die Frage, welche Rechte die Studierenden auf dem Notebook haben, ist eng mit den Fragen von Finanzierung, Besitz, Standardisierung und vor allem mit der Supportfrage verknüpft.
Ist das Notebook nicht im Besitz der Schule, so werden die Studierenden wahrscheinlich Administrationsrechte auf ihren Notebooks haben. Sie können somit alle Einstellungen ändern, zusätzliche Software installieren oder aber bestehende Software löschen. Dies kann Probleme mit dem eigenen Notebook, aber auch im Netzwerk auslösen. Verschiedene Schulen versuchen, solche Probleme im Benutzungsvertrag zu regeln:
Von Beat Döbeli Honegger, Rolf Stähli in der Broschüre Empfehlungen zur Planung und Umsetzung eines Ein-Notebook-pro-Studentin Programms (2001) Ist das Notebook nicht im Besitz der Schule, so werden die Studierenden wahrscheinlich Administrationsrechte auf ihren Notebooks haben. Sie können somit alle Einstellungen ändern, zusätzliche Software installieren oder aber bestehende Software löschen. Dies kann Probleme mit dem eigenen Notebook, aber auch im Netzwerk auslösen. Verschiedene Schulen versuchen, solche Probleme im Benutzungsvertrag zu regeln:
- Verbot der Softwareinstallation
- Beschränkung des Supports auf offizielle Schulsoftware
- Wiederherstellung des Auslieferungszustands bei Problemen (Recovery-Image)
- Übernahme der Verantwortung für Folgen der Systemmanipulation
Verwandte Begriffe
Vorträge von Beat mit Bezug
Einträge in Beats Blog
Zitationsgraph
4 Erwähnungen
- Campus-Wide Computing - Communications of the ACM, Volume 41, Number 1 (1998)
- Hardware and Software Choices for Student Computer Initiatives (Richard J. LeBlanc Jr., Steven L. Teal)
- Empfehlungen zur Planung und Umsetzung eines Ein-Notebook-pro-Studentin Programms (Beat Döbeli Honegger, Rolf Stähli) (2001)
- Projektbericht 'learning to learn' - mobiles Lernen und Forschen (Dieter Hennicken, Cyrus Zahiri, Katja Benfer) (2004)
- 1:1 Computing in der Schule: Wie viele Computer braucht ein Schulkind? - IMS-Fachtagung, 11.02.11 PHZ Schwyz, Goldau (Beat Döbeli Honegger, Dominik Petko) (2011)