
Der Begriff der Evidenz hat im Deutschen eine spezifische Konnotation. Er wird - so der Wortschatz der Universität Leipzig - der Erkenntnistheorie und Logik zugeordnet und bezeichnet ‚völlige Klarheit‘. Seine Synonyme sind Deutlichkeit, Eindeutigkeit, Klarheit, Unmissverständlichkeit. Zu den Dornseiffschen Bedeutungsgruppen zählen: Abrundung, Anschaulichkeit, Deutlichkeit, Direktheit, Eindeutigkeit, Evidenz, Exaktheit, Klarheit, Kraft, Lebendigkeit, Nachdruck, Offenheit, Rationalität, Sachlichkeit, Verständlichkeit. Der Wortschatz-Graph zeigt, dass der Begriff Evidenz mit Forschung, Glauben und Wirken zusammenhängt. Im Englischen hat der Begriff ‚evidence‘ einen breiten semantischen Hof; er ist belegt durch Begriffe wie Anhaltspunkt, Aussage, Beleg, Beweisführung, -material, -mittel, Hinweis, Nachweis, Zeugenaussage, Zeugnis, Beweis, Indiz - auch im juristischen Sinne. Science-evidence meint wissenschaftsbasiert, wissenschaftlich begründet (zum Begriff vgl. auch Jornitz 2008, 2009).