Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)
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Synonyme
Orte mit empfindlicher Nutzung, OMEN
Definitionen
Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten:
im Buch Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1999) - a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten;
- b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
- c. diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.
Bemerkungen
Die strengeren Schweizer Anlagegrenzwerte
für sensiblere Orte mit empfindlicher Nutzung
(OMEN), also Orte, wo sich Menschen über längere
Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen und
Kindergärten, Altersheime, Spitäler, aber auch
Kinderspielplätze etc.), wurden gegenüber dem
IGW nochmals um den Faktor 10 herabgesetzt
und liegen somit bei ca. 5 V/m.
Von R. Berz im Text Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (2004) Zu den "Räumen in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten" gehören beispielsweise
Unüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, werden so behandelt, als wären die Gebäude bereits errichtet. Besteht noch keine Planung, so gilt das gesamte baurechtlich zulässige Volumen als OMEN. Im Situationsplan soll für solche Grundstücke die Baulinie bzw. der Grenzabstand eingezeichnet und die nach Zonenplan und Baureglement maximal zulässige Gebäudehöhe vermerkt werden.
Von BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Buch Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (2002) - Wohnräume
- Schulräume und Kindergärten
- Spitäler, Alters- und Pflegeheime
- Ständige Arbeitsplätze. Als ständiger Arbeitsplatz gilt gemäss Definition des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2 ½ Tagen pro Woche durch einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin oder auch durch mehrere Personen nacheinander besetzt ist. Dieser Arbeitsbereich kann auf einen kleinen Raumbereich begrenzt sein oder sich über den ganzen Raum erstrecken.
Unüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, werden so behandelt, als wären die Gebäude bereits errichtet. Besteht noch keine Planung, so gilt das gesamte baurechtlich zulässige Volumen als OMEN. Im Situationsplan soll für solche Grundstücke die Baulinie bzw. der Grenzabstand eingezeichnet und die nach Zonenplan und Baureglement maximal zulässige Gebäudehöhe vermerkt werden.
Verwandte Objeke
Verwandte Begriffe (co-word occurance) | Immissionsgrenzwert (für NIS)(0.3), Anlagegrenzwert (für NIS)(0.28), DECT-Telefone(0.13), Nichtionisierende Strahlung (NIS)(0.09), Elektrosmog(0.03) |
Häufig co-zitierte Personen
Statistisches Begriffsnetz
Zitationsgraph
Zitationsgraph (Beta-Test mit vis.js)
Zeitleiste
12 Erwähnungen
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1999)
- Mobilfunk- und WLL-Basisstationen - Vollzugsempfehlung zur NISV (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2002)
- Mobilkommunkation - Umwelt und Gesundheit (Swisscom) (2002)
- Hochfrequente Strahlung und Gesundheit - Bewertung von wissenschaftlichen Studien an Menschen im Niedrigdosisbereich (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Martin Röösli, Regula Rapp) (2003)
- Mobilfunk und Gesundheit - zwischen Evidenz und Emotionen (R. Berz) (2004)
- Wie hoch ist die Strahlung bei DECT- und WLAN-Installationen? - Schutzbestimmungen für nicht ionisierende Strahlung (Herbert Limacher) (2004)
- Elektrosmog in der Umwelt - Buwal-Broschüre (BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Alexander Reichenbach) (2005)
- Zwischen Emotionen und Fakten - Das Spannungsfeld Mobilkommunikation, Umwelt und Gesundheit (Swisscom) (2006)
- Bildung Schweiz 11a/2014 (2014)
- Politik bremst schnelles Handynetz (Dominik Feusi) (2019)
- ETH-Forscher Pascal Leuchtmann: «5G ist ein gutes Geschäft für Skeptiker» (Pascal Leuchtmann, Sibylle Egloff) (2019)
- Bericht Mobilfunk und Strahlung (Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung) (2019)