Öffentliches Recht
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Definitionen
Öffentliches Recht und Zivilrecht unterscheiden sich im Folgenden: Im öffentlichen Recht tritt der Staat verfügend und im Verletzungsfall strafend dem Bürger gegenüber (vertikales Verhältnis), im Zivilrecht treten sich Private im Widerstreit gegenüber (horizontales Verhältnis). Im Verletzungsfall muss der Verletzte gegen die Verletzer klagen. Ein Strafverfahren wird von Amtes wegen eingeleitet (Offizialdelikte), es sei denn, der Tatbestand werde nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikte).
Von Bruno Glaus im Buch Medien-, Marketing- und Werberecht (2004) im Text Einführung in das Kommunikationsrecht auf Seite 13Verwandte Objeke
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Häufig co-zitierte Personen
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Zitationsgraph
5 Erwähnungen
- Internet und Recht (Christoph Spahr) (2000)
- 2. Die schweizerische Rechtsordnung
- Medien-, Marketing- und Werberecht - Das Handbuch für professionelle Kommunikation (Bruno Glaus) (2004)
- 1. Einführung in das Kommunikationsrecht
- Persönliche Geräte ans Schulnetz - PEGASUS - Pädagogisches Konzept (Werner Hartmann, Markus Michel, Markus Kneubühler, Urs Meier, Enikö Parragne, Claudia Pfefferle, Ruedi Schenk, Markus T. Schmid, Edwin Steiner, Alexander Wymann, Stefan Zurkirchen) (2013)
- Wegleitung «Medien und Informatik» für Lehrpersonen der Primarstufe (5./6. Klasse) (Iwan Schrackmann, Morena Borelli, Urs Frischherz, Michael Hielscher) (2017)
- Private Tablets sind umstritten (Carlo Schuler) (2018)