Clouds in der Schule rechtskonform nutzenJörg Steinemann
Zu finden in: Clouds (Seite 30 bis 32), 2017
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Zusammenfassungen
Die Schulleiterin einer Grundschule
zeigte mir als Medienpädagogischem
Berater, wie das Kollegium die individuellen Lernentwicklungsberichte
der Schülerinnen und Schüler erstellt: Es
wird für jedes Kind eine Word-Datei
auf Dropbox gespeichert.
So kann n jeder Kollege und jede
Kolleg in jederzeit den Bericht
öffnen und ergänzen. Das Kollegium
sei begeistert vom Komfort
und der Einfachheit dieser Lösung.
Ob denn diese praktische
Lösung nicht für alle Grundschulen
im Landkreis verwendet werden
könne? Meinem Einwand,
ob dieses Vorgehen denn überhaupt
datenschutzkonform sei,
begegnete die Schulleiterin mit
Unverständnis. Doch wie sieht
hier die rechtliche Situation
überhaupt aus?
Von Jörg Steinemann im Journal Clouds (2017) im Text Clouds in der Schule rechtskonform nutzen Bemerkungen
Schuleigene Datenserver mögen zwar juristisch datenschutzkonform sein, ob sie aber in der Praxis wirklich sicherer sind als professionelle Dienste, ist zweifelhaft.
Von Beat Döbeli Honegger, erfasst im Biblionetz am 21.08.2017Dieser wissenschaftliche Zeitschriftenartikel erwähnt ...
Begriffe KB IB clear | Datendata , Datenschutz , facebook , Lernenlearning , Office 365 , Schuleschool , Schulleitung , Threema |
Dieser wissenschaftliche Zeitschriftenartikel erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Bildung, Digitalisierung, Google, Internet, Kinder, LehrerIn, Unterricht |
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Beat und dieser wissenschaftliche Zeitschriftenartikel
Beat hat Dieser wissenschaftliche Zeitschriftenartikel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.