Ausdifferenzierung des RechtsBeiträge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie
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Zusammenfassungen
Rechtssoziologie und Rechtstheorie werden üblicherweise verschiedenen
wissenschaftlichen Disziplinen zugeordnet und dadurch getrennt. Die in
diesem Band zusammengefaßten Studien bejahen diese Differenz, versuchen
aber zugleich, sie durch eine soziologische Theorie zu erklären. Ihr
Leitgedanke ist, daß gesellschaftliche Evolution zur Ausdifferenzierung
eines eigenständigen Rechtssystems und damit zu einer relativ autonomen
Entscheidungskultur des Rechts geführt hat, die sich in eigenen Theoriebemühungen
reflektiert. Die soziologische Beobachtung dieses Sachverhalts
»von außen« bringt einerseits mehr Umweltbezüge in den Blick
und kann auch latente Funktionen und Strukturen aufklären, die das
Rechtssystem für sich selbst nicht thematisieren kann; sie kann andererseits
nie in die Innenperspektive des Rechts wirklich eintreten, nie mit eigenen
Operationen Recht erzeugen oder verändern und auch nie bestimmen, wie
dies geschehen soll.
Gerade diese Differenz, so gesehen, ermöglicht Beziehungen. In der Theoriesprache der Soziologie kann die Evolution des Rechts, die Ausdifferenzierung eines Funktionssystems für Recht, dessen Verhältnis zu alltäglichen Interaktionen und zu Konflikten behandelt werden und vor allem natürlich die Funktion des Rechts. Auch die Art, in der die Ausdifferenzierung des Rechtssystems zur Positivität des Rechts führt und das Recht von Politik einerseits unabhängiger, andererseits abhängiger macht, läßt sich soziologisch klären. Mit all dem sind zugleich aber auch Bedingungen angegeben, die im Rechtssystem zu offenen Fragen führen, deren Beantwortung die Rechtstheorie zu übernehmen hat.
Von Klappentext im Buch Ausdifferenzierung des Rechts (1981) Gerade diese Differenz, so gesehen, ermöglicht Beziehungen. In der Theoriesprache der Soziologie kann die Evolution des Rechts, die Ausdifferenzierung eines Funktionssystems für Recht, dessen Verhältnis zu alltäglichen Interaktionen und zu Konflikten behandelt werden und vor allem natürlich die Funktion des Rechts. Auch die Art, in der die Ausdifferenzierung des Rechtssystems zur Positivität des Rechts führt und das Recht von Politik einerseits unabhängiger, andererseits abhängiger macht, läßt sich soziologisch klären. Mit all dem sind zugleich aber auch Bedingungen angegeben, die im Rechtssystem zu offenen Fragen führen, deren Beantwortung die Rechtstheorie zu übernehmen hat.
Dieses Buch erwähnt ...
Begriffe KB IB clear | Gesellschaftsociety, Politikpolitics, Recht, Soziologiesociology, Systemsystem, Theorietheory, Wissenschaftscience |
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Bibliographisches
Beat und dieses Buch
Beat war Co-Leiter des ICT-Kompetenzzentrums TOP während er dieses Buch ins Biblionetz aufgenommen hat. Die bisher letzte Bearbeitung erfolgte während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.