Praxishandbuch Schuldatenschutz |
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Zusammenfassungen
In Schleswig-Holstein ist die personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen
gesetzlich geregelt. Die Vorschriften sind kurz und klar. Allerdings zeigen viele
Anfragen von Schulleiterinnen und Schulleitern beim Unabhängigen Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), dass es bei der Auslegung der
Vorschriften und deren praktischer Umsetzung immer wieder zu Schwierigkeiten
kommt.
Mit diesem Handbuch erhalten Sie deshalb einen Leitfaden an die Hand, der helfen soll, datenschutzrechtliche Fragen praxisnah zu beantworten. Natürlich können nicht alle vorstellbaren Sachverhalte berücksichtigt werden (dafür ist das Leben zu vielgestaltig und im dauernden Wandel), aber es wurde versucht, die wichtigsten Fragestellungen zu beantworten.
Von Klappentext im Buch Praxishandbuch Schuldatenschutz (2008) Mit diesem Handbuch erhalten Sie deshalb einen Leitfaden an die Hand, der helfen soll, datenschutzrechtliche Fragen praxisnah zu beantworten. Natürlich können nicht alle vorstellbaren Sachverhalte berücksichtigt werden (dafür ist das Leben zu vielgestaltig und im dauernden Wandel), aber es wurde versucht, die wichtigsten Fragestellungen zu beantworten.
„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Hänschen wächst in eine Informationsgesellschaft hinein, in der Datenschutz für ihn sein Leben lang eine wichtige Bedeutung haben wird. Lernt und erlebt Hänschen schon in der Schule, was sensibler und vernünftiger Umgang mit Personendaten bedeutet, so ist dies eine wertvolle „Schule für´s Leben“.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein „Praxishandbuch Schuldatenschutz“ veröffentlicht, das den Schulleitungen, den Schulsekretärinnen, der Verwaltung und den Lehrkräften umfassend darüber Auskunft gibt, wie gesetzeskonform und funktional mit den Daten vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern umgegangen werden kann und muss. Auf 174 Seiten – jeweils unter Benennung der einschlägigen Regelungen – beantwortet der für den Schuldatenschutz im ULD zuständige Mitarbeiter Holger Brocks die regelmäßig auftauchenden Fragen: welche Daten von der Schulverwaltung erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Schule organisiert werden kann, welche Rechte die Betroffenen haben, wie mit Noten umzugehen ist, wie der private Lehrerrechner gesichert werden muss, unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung erlaubt ist, welche Kommunikation mit Jugendamt und Polizei geht, was nicht auf eine Schulhomepage gehört, wie Computer im Schulunterricht eingesetzt werden können...
Es werden auch Hilfen für den technisch sicheren Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung gegeben.
Von Klappentext im Buch Praxishandbuch Schuldatenschutz (2008) Es werden auch Hilfen für den technisch sicheren Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung gegeben.
Dieses Buch erwähnt ...
Begriffe KB IB clear | Datendata , Datenschutz , Datensparsamkeit , Deutschlandgermany , Elternparents , Informatik & Recht , Kinderchildren , Schuleschool |
Dieses Buch erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Bildung, Digitalisierung, LehrerIn, Lernen, Unterricht |
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Praxishandbuch Schuldatenschutz: Gesamtes Buch als Volltext (: , 605 kByte; : Link unterbrochen? Letzte Überprüfung: 2021-03-21 Letzte erfolgreiche Überprüfung: 2008-01-13) |
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Beat und dieses Buch
Beat hat dieses Buch während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.