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Leitfaden Datensicherheit

GÖD Gewerrkschaft Öffentlicher Dienst Österreich, LCH Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Verband Bildung und Erziehung Deutschland
Publikationsdatum:
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iconZusammenfassungen

Die stürmische Entwicklung der Informationstechnologien und die rasante Einbindung aller Lebensbereiche ins Internet machen um die Schule keinen Bogen. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden, schließt daher ein, auch die entstehenden digitalen Daten über Schülerinnen und Schüler, über Lernergebnisse, über Ereignisse in der Schule sensibel zu behandeln und dem berechtigten Schutzbedürfnis aller an Schule Beteiligten zu entsprechen.
GÖD-APS, LCH und VBE sind beunruhigt, dass Lehrpersonen und Schulleitungen von den Arbeitgebern keine ausreichenden Voraussetzungen zu Datensicherheit und Datenschutz in der schulischen Arbeit erhalten. Eine erfolgreiche Schule muss eine datensichere, datengeschützte Schule sein. Daraus folgen klare Verantwortlichkeiten insbesondere für Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter, damit Schulleitungen und Lehrpersonen ihrer Verantwortung nachkommen können.
GÖD-APS, LCH und VBE legen daher diesen Leitfaden zugleich als Hausaufgabe für die Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter vor. Weder die « Hardware » Schule noch die « Software » Schule passen aktuell zu den Erwartungen der Politik, dass Schule kompetente Medienerziehung, digitales Lernen und die Einbindung in digitales Verwaltungshandeln zu meistern hat. Mehrheitlich ist die IT-Ausstattung der Schulen der Zeit hinterher. Den Lehrpersonen werden nicht nur zeitgemäße Hardware und die notwendige Fort- und -weiterbildung verweigert. Dass überdies von den Lehrpersonen erwartet wird, mit Privatgeräten den dienstlichen Auftrag zu erfüllen und das volle Risiko selbst zu tragen, ist vollkommen inakzeptabel.
GÖD-APS, LCH und VBE fordern:
  1. Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter müssen allen Schulen eine zeitgemäße IT-Ausstattung bereitstellen. Jede Schule – unabhängig von ihrem sozialen Umfeld – muss den « digitalen » Bildungs- und Erziehungsauftrag ausfüllen können.
  2. Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter müssen allen Schulen den Zugang zum schnellen Internet ermöglichen, einen grundsätzlich geschützten dienstlichen Datenverkehr, Datensicherung und Datenschutz gewährleisten und IT-Support als Selbstverständlichkeit für alle Schulen bereitstellen.
  3. Lehrpersonen müssen zur Erfüllung ihres dienstlichen Auftrags über die notwendige Hard- und Software verfügen und diese sind von Arbeitgeber sowie Schulträger/Schulerhalter bereitzustellen.
  4. Der Arbeitgeber muss systematische und passgenaue Lehreraus-, -fortund -weiterbildung in ausreichendem Maße anbieten und die kostenfreie Teilnahme daran ermöglichen.
  5. Der Arbeitgeber muss den Lehrpersonen finanzielle und zeitliche Ressourcen für Weiterbildung und Beratung für digital basiertes Unterrichten zur Verfügung stellen.
  6. Der Arbeitgeber muss klare gesetzliche Grundlagen entwickeln, damit Lehrpersonen ihrem « digitalen » Bildungs- und Erziehungsauftrag geschützt nachkommen können.
  7. Der Arbeitgeber muss Ressourcen und Beispiele zur Verfügung stellen, damit an jeder Schule ein Datensicherheitskonzept entwickelt werden kann, das gemeinsam von der gesamten Schulgemeinde getragen und umgesetzt wird.
Von GÖD Gewerrkschaft Öffentlicher Dienst Österreich, LCH Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Verband Bildung und Erziehung Deutschland im Text Leitfaden Datensicherheit (2015)

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Aussagen
KB IB clear
LehrerInnen benötigen ICT-Weiterbildung.

Begriffe
KB IB clear
Bildungeducation (Bildung) , Buchbook , cyber-mobbingcyber-mobbing , Datendata , Datenschutz , Datensicherheit , Datensparsamkeit , Deutschlandgermany , Einsichtsrecht , Elternparents , E-Maile-mail , facebook , Hardwarehardware , Internetinternet , Kinderchildren , LehrerInteacher , Lernenlearning , Medienmedia , Medienerziehung , Medienkompetenz/media literacymedia literacy , Mobbing , Öffentliche Schule , Office 365 , Patriot Act , Persönlichkeitsrecht , Plagiarismusplagiarism , Schulbuch / Lehrmittelschoolbook , Schuleschool , Schulleitung , shitstormshitstorm , SMSText messaging , social softwaresocial software , Softwaresoftware , Threema , Twitter , Unterricht , Urheberrecht , WhatsApp

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Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der vielen Verknüpfungen im Biblionetz scheint er sich intensiver damit befasst zu haben. Es gibt bisher nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren. Beat hat Dieser Text auch schon in Blogpostings erwähnt.

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